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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,3

Displaying record 613 of 727.

Papst Johannes (VIII.) trifft (König) Karl (III.) in Ravenna, wo dieser von den italischen Großen, die ihm alle einen Eid leisten, zum König erhoben wird.

Archival History/Literature

Erw.: n. 619; n. 651; Erchanberti cont. (MG SS II 329).

Reg.: Böhmer-Mühlbacher2 n. 1591a, n. 1563 und n. 1564; JE I p. 410f.; Böhmer-Zielinski n. 601.

Lit.: Dümmler, Ostfränk. Reich III2 107; Hartmann, Gesch. Italiens III,2 70; Erdmann, Der ungesalbte König 316f.; Buzzi, Ravenna e Roma 130; Gorla, L'arcivescovo Ansperto 95f.; Patzold, Episcopus 441.

Commentary

Nur aus den erwähnten Nachrichten sind Treffen und Königserhebung bekannt. Während der Papst in seinem Brief (n. 619) nur kurz auf die Zusammenkunft eingeht, berichtet die Erchanberti cont. von der Erhebung und dem Eid der italischen Großen; nur in dieser Quelle wird auch die vorherige Einladung des Papstes zum Treffen genannt, vgl. Böhmer-Zielinski600. Zum Aufenthalt Karls in der Lombardei vgl. auch Ann. Bertiniani a. 879 (Grat 240). Ein von Karl III. bereits auf den 1. November angesetztes Treffen fand nicht statt, zu den Hintergründen vgl. n. 606. Obwohl Ravenna in der Erchanberti cont. (MG SS II 329) genannt wird, hat Sickel, Kaiserurkunden in Abb., Textband 181 gemutmaßt, die Erhebung habe stattdessen in Pavia stattgefunden. Nicht entscheiden läßt sich, ob der König (vom Papst) gesalbt wurde. Während Brühl, Festkrönungen 298f. (ND 384f.) und Schlesinger, Karlingische Königswahlen 235 eine Königsweihe annehmen, hat Haase, Königskrönungen 113-118 bestritten, daß eine solche stattgefunden hat. Vgl. bereits Erdmann, der betont, die Weihe habe sich nicht nur auf das regnum Italiae, sondern "auf die Königswürde schlechthin" bezogen. Aus n. 619 geht außerdem hervor, daß der Papst mit Karl III. bezüglich dessen Schutzverpflichtung gegenüber der römischen Kirche und einer Erhöhung des Königs verhandelte; gemeint ist wohl die Kaiserkrönung und das mit ihr verbundene Pactum. Karl III. wurde schließlich im Februar 881 durch Johannes VIII. in Rom zum Kaiser gekrönt, vgl. n. 660. Während des Aufenthalts in Ravenna setzte der Papst Anspert von Mailand wieder in sein Amt ein, vgl. n. 614. In n. 651 schildert Johannes VIII. eine Unterredung mit dem Erzbischof Romanus von Ravenna, der von Inzestfällen in seiner Diözese berichtet habe. Auch der diesbezüglich beschuldigte Deusdedit sei beim Papst in Ravenna gewesen, wie ebenfalls aus n. 651 hervorgeht. Vgl. zu weiteren Informationen, die Romanus dem Papst schriftlich und durch einen Boten zukommen ließ n. 616. Bekannt ist zudem die Anwesenheit Liutberts von Mainz auf Befehl König Ludwigs des Jüngeren, welche die Erchanberti cont. (MG SS II 329) vermerkt. Der Zeitpunkt des Treffens ergibt sich aus verschiedenen Diplomata, die den Aufenthalt Karls III. in Ravenna Anfang bis Mitte Januar 880 belegen, vgl. Böhmer-Zielinski n. 601. Zu einer möglichen Präzisierung der Datierung auf Epiphanias 880 vgl. auch Brühl. Nicht beizubehalten ist die Datierung bei JE in den August 879, in jenen Monat also, in dem Karlmann seinem Bruder Karl III. die Herrschaft über das regnum Italiae übertrug, vgl. Böhmer-Zielinski n. 586 und n. 587.

Nachträge

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Cite as:

RI I,4,3 n. 613, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/db85bd85-f817-4ca0-87e2-558f5a4b604a
(Accessed on 29.03.2024).