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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,3

Displaying record 535 of 727.

Papst Johannes (VIII.) entsendet die Bischöfe Johannes (von Segni) und Paschalis (von Amelia) als Legaten zur Übermittlung mehrerer Briefe (n. 520, n. 521, n. 522, n. 523 und n. 524) über Parma zu Karlmann (und Karl III. ins Ostfrankenreich).

Archival History/Literature

Erw.: n. 520; n. 523.

Reg.: –.

Lit.: Dümmler, Ostfränk. Reich III2 102f.; Hartmann, Gesch. Italiens III,2 66; Engelmann, Legaten 85-88; Riesenberger, Prosopographie der päpstlichen Legaten 237f.; Gorla, L'arcivescovo Ansperto 88f.

Commentary

Die Namen der Legaten erfahren wir nur aus dem Schreiben des Papstes an Karlmann (n. 523), das diese dem König anempfiehlt. Aus n. 520 an Wibod von Parma sind weitere Einzelheiten der Legation bekannt: Der Bischof sollte die Gesandten unterstützen, entweder selbst mit ihnen reisen oder einen Vertrauten mitschicken, so daß sie am Hof Karlmanns empfangen würden. Hieraus ist zu schließen, daß Johannes von Segni und Paschalis von Amelia alle Schreiben des Papstes von Anfang Juni an Karlmann (n. 521, n. 522 und n. 523) sowie den Brief an Wibod (n. 520) transportiert haben. Auch der Brief an Karl III. (n. 524) dürfte von den Legaten übermittelt worden sein. Mit dem Diakon Cospert ist ein weiterer Teilnehmer der Legation bekannt; dieser sollte von Karlmann das Bistum Vercelli zugewiesen bekommen, vgl. n. 521. Möglicherweise wurde auch ein Brief an Ludwig den Jüngeren (n. 517) von den Gesandten übermittelt, dessen Datierung allerdings unsicher ist. Daß Johannes und Paschalis trotz dessen Krankheit zu Karlmann vorgelassen wurden, geht aus einem späteren Brief des Papstes an Theotmar von Salzburg hervor, in dem eine königliche Antwort auf die Papstbriefe vom Juni 879 erwähnt wird, vgl. n. 583. Die Herrschaft über Italien trat Karlmann wohl frühestens im August 879 an seinen Bruder Karl III. ab, vgl. Böhmer-Zielinski n. 586 und n. 587. Vgl. hierzu schon die Anweisung des Papstes an Wibod in n. 520, die Gesandtschaft sollte, falls Karlmann wegen Krankheit nicht zu sprechen sei, unverzüglich zu Karl III. weiterreisen (Quod si fortasse ad Karolummannum pro eius corporea infirmitate ire non posse contigerit, ad Karolum regem ipsius germanum [...] proficisci facito). Die Entsendung der Legaten erfolgte wohl kurze Zeit nach der Abfassung der von ihnen zu überbringenden Briefen.

Nachträge

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Cite as:

RI I,4,3 n. 535, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/a8f14f25-14e7-4ac5-8a84-efc746a8bf91
(Accessed on 29.03.2024).