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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,3

Displaying record 634 of 727.

Papst Johannes (VIII.) schickt den (nach Rom) gereisten Bischof Hieronymus von Lausanne zu Karl (III.), damit dieser ihm seine Diözese zurückgebe.

Archival History/Literature

Erw.: n. 631; n. 632; n. 633.

Reg.: –.

Lit.: Besson, Contribution 48; Riesenberger, Prosopographie der päpstlichen Legaten 233; Vregille, Besançon et Lausanne 82.

Commentary

Nur aus den oben genannten Papstschreiben ist die Entsendung des Hieronymus zu Karl III. bekannt. Möglicherweise kann man aus der Formulierung legatione nostra ... pro Ieronimo in n. 633 schließen, daß der Bischof von Lausanne eine oder mehrere Vertrauenspersonen des Papstes zur Begleitung erhielt (vgl. hierzu etwas polemisierend Riesenberger). Vgl. zur Vorgeschichte des Streits um das Bistum Lausanne n. 358 und n. 393. Hieronymus war nach Rom gereist, da Karl III. ihm, wohl auch wegen seiner Beteiligung an der Wahl Bosos zum König, das Bistum Lausanne, das ihm der Papst (wahrscheinlich auf der Synode von Troyes) selbst übertragen hatte (vgl. n. 393), nicht zugestehen wollte, vgl. n. 631 und Dümmler, Ostfränk. Reich III2 127f. und 177. Daraufhin schickte Johannes VIII. Hieronymus nicht nur mit einem Brief zu Karl III. (n. 631), sondern schaltete noch Erzbischof Theoderich von Besançon (n. 632) und Bischof Liutward von Vercelli (n. 633) als Mittelsmänner ein (beide Schreiben wurden wohl ebenfalls von Hieronymus selbst übermittelt). Vor allem von dem letztgenannten erhoffte sich der Papst offenbar eine Einflußnahme auf den Kaiser; vgl. zu Liutwards Mittlerrolle zwischen Kaiser und Papst Riesenberger 232-234. Zur zeitgleichen Intervention Johannes' VIII. zugunsten von Theoderich von Besançon, der ähnliche Probleme mit Karl III. hatte, vgl. n. 627 sowie n. 632. Die päpstlichen Bemühungen zeigten offenbar Wirkung, wenn man die Bemerkung Ierronimus episcopus lausannensis fuit ordinatus anno Domini 881 im Chartular des Kapitels von Lausanne bzw. den Ann. Lausannenses (Roth 8) mit Besson 49 dahingehend deuten kann, daß Hieronymus ab 881 allgemein als Bischof anerkannt war. Zu datieren ist die Entsendung des Hieronymus zeitgleich mit den Briefen in seiner Sache.

Nachträge

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Cite as:

RI I,4,3 n. 634, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/a57aea81-0205-446d-acd6-7a6096d127b5
(Accessed on 25.04.2024).