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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

Displaying record 759 of 1059.

(Papst) Nikolaus (I.) entsendet seinen Legaten und Apokrisiar, Bischof Arsenius von Orte, mit zahlreichen Schreiben an die fränkischen Könige Ludwig (den Deutschen), Lothar (II.) und Karl (den Kahlen) sowie an den Episkopat und die Bevölkerung ihrer Reiche (n. 736, n. 737, n. 739, n. 740, n. 741, n. 742, n. 743, n. 744, n. 753, n. 754, n. 755 sowie n. 756) in die Gallia und die Germania und beauftragt ihn mit der Restitution Rothads (von Soissons), der Beilegung der Ehestreitigkeiten zwischen (König) Lothar (II.) und Theutberga sowie zwischen (Graf) Boso und Ingiltrud und mit der Sicherung der päpstlichen Patrimonien in den bereisten Gebieten.

Empfänger:
Bischof Arsenius von Orte

Archival History/Literature

Erw.: Lib. pont. (Duchesne II 163); n. 737; n. 739; n. 740; n. 742; n. 758; n. 763; n. 768; Ann. Bertiniani a. 865 (Grat 118f.); Ann. Fuldenses a. 865 (MG SS rer. G. [7] 63f.); Ann. Xantenses a. 866 (MG SS rer. G. [12] 23); Regino von Prüm, Chr. a. 866 (MG SS rer. G. [50] 84); Bernold von Konstanz, Chr. a. 865 (MG SS V 420); Hermann von Reichenau, Chr. a. 865 (MG SS V 106); Annalista Saxo a. 866 (MG SS VI 578, MG SS XXXVII 82f.); Anselm von Lüttich, Gesta (MG SS VII 199); Ann. Magdeburgenses a. 867 (MG SS XVI 140). Reg.: GP I 391 n.*18. Lit.: Lapôtre, De Anastasio Bibliothecario 92-96 (ND 216-220); Schrörs, Hinkmar 268f.; Dümmler, Ostfränk. Reich II 127-137; Parisot, Lorraine 274-284.; Perels, Patrimonien in Deutschland 484f.; Engelmann, Legaten 63-73; Haller, Nikolaus 58-63; Löwe, Hinkmar und der Apocrisiar 213; Riesenberger, Prosopographie 147f.; Staubach, Herrscherbild 150; Meyer-Gebel, Arbeitsweise 85; Heidecker, Kerk, huwelijk en politieke macht 196f.

Commentary

Die Legation des Arsenius ist aus den genannten Erwähnungen in den historiographischen Werken, aus den Empfehlungen für den Legaten in den überbrachten Papstbriefen (zu denen eventuell noch n. 738 zu rechnen ist) sowie aus zahlreichen Bezugnahmen auf die Gesandtschaft allgemein in späteren Schreiben zu erschließen, vgl. n. 794, n. 800, n. 820, n. 840, n. 842, n. 843, n. 861 und n. 863. Dabei sind manche Hinweise wie in n. 736, n. 741, n. 743, n. 744, n. 753, n. 755 oder n. 756 nur indirekt aus den Ann. Bertiniani hinsichtlich der Reise des Arsenius’ ins Frankenreich abzuleiten. Inhaltlich bestimmten v. a. die Rückführung des rehabilitierten Bischofs Rothad von Soissons in sein angestammtes Bistum sowie das päpstliche Eingreifen in den lotharingischen Ehestreit die Legatenreise. Den vorläufigen Höhepunkt der letztgenannten Angelegenheit stellte nach entsprechender diplomatischer Verständigung des päpstlichen Legaten mit Ludwig dem Deutschen und Karl dem Kahlen die Unterwerfung Lothars II., seine Aussöhnung mit Theutberga und sein öffentlicher Verzicht auf eine Fortsetzung des illegitimen Verhältnisses mit Waldrada am 3. August 865 dar, vgl. Ann. Bertiniani a. 865 (Grat 119-121), Ann. Xantenses a. 866 (MG SS rer. G. [12] 23), Ann. Fuldenses a. 865 (MG SS rer. G. [7] 63f.), Regino von Prüm, Chr. a. 866 (MG SS rer. G. [50] 84) sowie weitere (teilweise davon abhängige) oben angegebene historiographische Werke; zur Interpretation vgl. Schrörs 269, Dümmler 130f., Bougard, Divorce de Lothaire 44. Waldrada wurde nach Rom zitiert, brach die bereits angetretene Reise jedoch eigenmächtig wieder ab (vgl. n. 800 und n. 842). Wie aus einem Schreiben des Arsenius’ an den fränkischen Episkopat hervorgeht (vgl. n. 781) entzog sich auf dieselbe Weise auch Ingiltrud ihrer Vorladung nach Rom, zu deren Einhaltung sie sich – abermals gebannt – im Oktober 865 durch einen Eid in Worms verpflichtet hatte (vgl. n. 780). – In der Angelegenheit des wegen seiner Irrlehren verurteilten und in Hautvilliers inhaftierten Gottschalk von Orbais holte Arsenius vermutlich während seines Aufenthalts im Westfrankenreich eine schriftliche Rechenschaftserklärung Hinkmars von Reims ein, vgl. den Brief Hinkmars an Egilo von Sens vom September 866 (MG Epist. VIII 195 n. 187) und Schrörs 182. – Den Ann. Bertiniani a. 865 (Grat 122) ist schließlich zu entnehmen, daß Arsenius auf der Rückreise nach Rom (wohl nach Mitte Oktober 865, als der Legat noch in Worms belegt ist, vgl. n. 780, Böhmer-Mühlbacher2 n. 1460c sowie Engelmann 71) in Baiern und Alemannien Einkünfte aus entfremdeten Patrimonien des Hl. Petrus einzog. Perels, GP I und Löwe schlossen aus dieser Nachricht auf einen entsprechenden offiziellen Auftrag des Legaten, der jedoch im angeführten Annaleneintrag nicht ausdrücklich erwähnt wird. Andererseits spricht die nur wenige Wochen zuvor erfolgte Inschutznahme der mutmaßlich päpstlichen villa Vendeuvre durch Arsenius im Juli oder August 865 (vgl. n. 773) durchaus für eine offizielle Mission hinsichtlich der päpstlichen Patrimonien im Frankenreich; zu diesen siehe allgemein Perels. Erst in einer Urkunde Ottos I. von 953 November 29 (MG DD O I n. 170; Böhmer-Ottenthal n. 236) mit der Erwähnung einer Übertragung Agapits II. (Böhmer-Zimmermann n. 196) werden die betroffenen baierischen Patrimonien als Winhöring, Andiesenhofen und Wielenbach (bei Bruneck) namentlich genannt. Offensichtlich unterschlug Arsenius die von ihm eingezogenen Einnahmen jedoch, wie eine spätere Klage Nikolaus’ I. gegenüber König Ludwig dem Deutschen vermuten läßt (vgl. n. 861). Zu einem möglichen weiteren Treffen Arsenius’ mit Ludwig dem Deutschen und Karl dem Kahlen im Oktober in Köln vgl. Ann. Fuldenses a. 865 (MG SS rer. G. [7] 64). Die Abreise des Arsenius aus Rom ist nach Ausstellung der von ihm an Karl den Kahlen und Hinkmar von Reims zu überbringenden Briefe bezüglich Rothads (vgl. n. 753 und n. 754) frühestens auf März 865 zu datieren. Engelmann argumentiert unter Berufung auf n. 734, wo Arsenius als Zeuge eines Zusammentreffens Nikolaus’ I. mit einem Gesandten Kaiser Ludwigs II. genannt wird, für eine Abreise Anfang April. Allerdings geht aus n. 734 nicht zwingend hervor, daß das hier erwähnte Zusammentreffen tatsächlich – wie von Engelmann angenommen – Ende März 865 und nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt stattfand. Als Papst Nikolaus um das Osterfest am 22. April an die Könige Karl (den Kahlen) und Ludwig (den Deutschen) schrieb (vgl. n. 763), war Arsenius jedenfalls bereits aufgebrochen. Daraus ergibt sich der Datierungsvorschlag.

Nachträge

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Cite as:

RI I,4,2 n. 759, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/a30e7939-724b-4224-8055-a6b11975eb2b
(Accessed on 23.04.2024).