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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,3,3

Displaying record 311 of 1062.

Tod König Heinrichs (I. von Ostfranken), der zuletzt noch einen Romzug beschlossen, wegen einer Erkrankung aber den Zug abgebrochen haben soll.

Archival History/Literature

(B-O 55a-b. Den Romzug erwähnt nur Widukind I, 40, edd. Hirsch/Lohmann , S. 59: Postremo Romam proficisci statuit, sed infirmitate correptus iter intermisit (vgl. B-O 51a). )

Commentary

Angesichts der hegemonialen Stellung, die der ostfränkische König um 935/36 erlangte hatte, erscheint es nicht undenkbar, daß man an seinem Hof tatsächlich Italienpläne erörtert haben sollte, zumal Heinrich I. durch die eigenmächtige Italienpolitik der süddeutschen Herzöge Burchard von Schwaben (Regg. 1431-1433) und Arnulf von Bayern (Regg. 1700ff.) in Zugzwang geraten sein könnte. Die Nachricht von einem angeblichen Romzug Heinrichs I. ist daher vor allem von der älteren Literatur für glaubwürdig gehalten worden (so schon Waitz , Heinrich I., S. 167-171), wobei zumeist argumentiert wurde, daß der Plan wohl nie in seine konkrete Vorbereitungsphase eingetreten und deswegen nicht weiter bekannt geworden sei. Doch gerade eine solche Erklärung für das auffällige Schweigen aller anderen Quellen will nicht so recht zur zitierten Äußerung Widukinds passen, der unzweideutig behauptet, der Romzug sei bereits beschlossen (statuit ) und dann abgebrochen (iter intermisit ), also bereits begonnen worden, eine Aussage, die in dieser Eindeutigkeit von der Forschung bisher nicht gewürdigt worden ist. -- Wolf , Romzugsplan, bes. S. 43-45, vermutet, daß der ostfränkische König eine Pilgerfahrt nach Rom geplant haben könnte. Von einer Wallfahrt Heinrichs I., die dieser mehr zu Fuß als zu Pferde nach Rom unternommen habe (Romam causa orationis petens, plus pedibus quam equo laboraret ), fabelt Thietmar, Chronicon I, 15, ed. Holtzmann , S. 21; vgl. Wolf , a.a.O., S. 36f. Neuerdings hält auch Maleczek , Überlegungen, S. 179f., eine solche religiöse Deutung der Romzugspläne Heinrichs I. für plausibel. Im selben Kapitel übernimmt Thietmar auch den Bericht Widukinds (I, 39, a.a.O., S. 58) über eine angebliche Ausrufung Heinrichs I. zum imperator durch das Heer nach dem Ungarnsieg des Jahres 933 in knapper Form: a. 931 imperator effectus est . -- Unter der reichen Literatur vgl. Mor , L'età feudale I, S. 141; Mohr , Heinrich I., S. 67ff.; Beumann , Kaisertum, S. 563f. (S. 445); Althoff/Keller , Heinrich I., S. 100f.; P. Fried , Alemannien, S. 357; Brühl , Deutschland2 , S. 449f.; Engels , Herrschaftsstruktur, S. 279; Nerlich , Gesandtschaften, S. 53; Hehl , Papstbezug, S. 215; Schieffer , Italienerlebnis, S. 446; Huschner , Kommunikation, S. 422. -- Eine römische Charta wahrscheinlich des Jahres 936, die wie üblich auch nach Kaiserjahren datiert und in der ein Henricus als magnus imperator tituliert wird, hat Schiaparelli , Note di S. Pietro, ausführlich besprochen.

Nachträge

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Cite as:

RI I,3,3 n. 1745, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0936-07-02_1_0_1_3_3_311_1745
(Accessed on 19.04.2024).