Heinrich Holzapfel contra Speyer und Hans von Weingarten d.J.

 

 

 

1465 Juni 10, Wiener Neustadt

K.F. lädt Bürgermeister und Rat der Stadt Speyer sowie deren Hauptmann Hans von Weingarten d.J. aufgrund der Klage Heinrich Holzapfels von Herxheim, daß sie unrechtmäßig durch Hans von Weingarten und die Ihren Heinrich und dessen Armen Leuten zu Schönburg Hab, Gut und Vieh entwendet und darüber hinaus seine Armen Leute gefangengesetzt haben, auf den 45. Tag nach Erhalt dieses Briefes bzw. auf den ersten darauf folgenden Gerichtstag vor sich oder seinen bevollmächtigten Vertreter zu rechtlicher Verantwortung und erklärt, daß bei Abwesenheit einer Partei auf Erfordern der gehorsamen Seite verhandelt wird.

Regg. F. III., H. 17-157 / Regest nach; StadtA Speyer, 1 A n. 255, fol. 2r-v; ; StadtA Speyer, 1 A n. 255, fol. 33r-v; StadtA Speyer, 1 A 229. fol. 63r-v / Abschrift

1465 Juni 10-November 2[1]

Bürgermeister und Rat der Stadt Speyer bevollmächtigen den Speyerer Stadtschreiber Bernhard Fröwis als Anwalt in ihrer und Hans von Weingartens d.J. Streitsache gegen Heinrich Holzapfel.

StadtA Speyer, 1 A 229. fol. 75r-v / ergibt sich aus einer Notiz zu einer undatierten Vollmacht hier fol. 75v

 

1465 Oktober 16,

Bernhard Fröwis läßt der Stadt Speyer durch Peter Schreier einen Brief überbringen.[2]

StadtA Speyer, 1 A n. 295, fol. 5r-6v / ergibt sich aus

 

1465 November 2,

Bernhard Fröwis unterrichtet die Stadt Speyer über den bisherigen Fortgang des Prozesses und berichtet, daß das Kammergericht bisher noch kein Urteil gefällt habe.

StadtA Speyer, 1 A n. 295, fol. 5r-6v

1465 November 27 vor,

In der Streitsache zwischen Heinrich Holzapfel und der Stadt Speyer verfügt das Kammergericht die Erbringung eines Beweiseides durch Bgm. und Ratsmitglieder, die zum Zeitpunkt des Geschehens im Amt waren.

HHStA Wien, RHA 5, fol. 242 / ergibt sich aus

1465 November 27 , Wiener Neustadt

K.F. beauftragt Bf. Matthias von Speyer, von Speyerer Bürgern den diesen vom Kammergericht auferlegten Eid entgegenzunehmen.

HHStA Wien, RHA 5, n. 242 / Insert im Bericht des Kommissars vom 29. März 1466; Regg. F. III., H. 17-163   [Text]

1466 März 4,

Bgm. und Rat der Stadt Speyer übergeben Bf. Matthias von Speyer das kaiserliche Kommissionsmandat vom 27. November 1465.

HHStA Wien, RHA 5, fol. 242 / ergibt sich aus

1466 März 5, Wiener Neustadt

K.F. lädt Hans von Weingarten aufgrund der Klage des Heinrich Holzapfel vor das Kammergericht.

HHStA Wien, RHA 5, n. 241; Regg. F. III., H. 17-166   [Text]

1466 März 5 nach,

Fragmentarische Zusammenstellung der Argumente des Speyerer Rats zur Verteidigung der Stadt gegen die von Holzapfel erhobenen Vorwürfe.

StadtA Speyer, 1 A 255, fol. 44r-v   [Text]

1466 März 29, Speyer

Bf. Matthias von Speyer teilt K.F. mit, daß die Speyerer Bürger den ihnen auferlegten Eid geleistet hätten und übersendet den darüber angefertigten Bericht.

HHStA Wien, RHA 5, n. 242   [Text]

1466 März 30,

Eine durch die Speyerer Bürgermeister Klaus von Rinckenberg und Friedrich Fritz sowie den Stadtschreiber und Ratsanwalt, Meister Bernhard Fröwis eingelegte Appellation von Bürgermeister und Rat der Stadt Speyer in Anwesenheit von Bischof Matthias von Speyer sowie der Zeugen Peter vom Stein, Generalvikar und Domherr zu Speyer, Hermann Funk, Dr. in geistlichen Rechten und Offizial, sowie Johann Weißenburger, Sekretär des Bischofs gegen die Entscheidung vom 29. März.

StadtA Speyer, 1 A n. 255, fol. 3v-5v / Abschrift eines Notariatsinstruments des Nikolaus Geißler von Sachsenheim, Kleriker des Wormser Bistums

1466 Anfang Mai ca.,

K.F. erteilt Bf. Matthias von Speyer in der Streitsache zwischen Heinrich Holzapfel einerseits und Bgm. und Rat der Stadt Speyer andererseits eine Kommission zur Entgegennahme eines den Speyerern auferlegten Beweiseides.

Regg. F. III., H. 17-171

1466 Juni 4, Speyer

Der geistliche Richter des Speyerer Bischofs unterrichtet Heinrich Holzapfel über den auf 11. Juni angesetzten Termin einer Zeugenvernehmung, um deren Durchführung ihn Vertreter der Stadt Speyer gebeten hatten. Heinrich soll, sofern ihm daran gelegen sei, die Möglichkeit gegeben werden, Einreden oder Interrogatoria vorzubringen. Doch soll das Verhör auch ungeachtet seiner Anwesenheit durchgeführt werden.

HHStA Wien, RHA 1, fol. 88-89r

1466 Juni 4, Speyer

Hans von Schneeberg, Adam Wißhar sowie Eberhart Selbach bitten als Gesandte von Bgm. und Rat der Stadt Speyer den geistlichen Richter des Speyerer Bistums in einer vor dem Kaiser und dem kaiserlichen Kammergericht anhängigen Streitsache mehrere namentlich genannte Personen als Zeugen zu verhören und über diese Vernehmung auch ihren Streitgegner Heinrich Holzapfel zu unterrichten.

HHStA Wien, RHA 1, fol. 87r-v

1466 Juni 11, Speyer

Der mit der Beweiserhebung betraute Delegat führt die Untersuchung durch und teilt das Ergebnis dem Kammergericht mit.

HHStA Wien, RHA 1, fol. 87r ff   [Text]

1466 Juli 8,

Friedrich Fritz, Marx zum Lamm, Hans Meurer, Debolt Borlin und Konrad von Berghausen berichten von der Gefangennahme in Udenheim durch Eberhard Pfeil.

StadtA Speyer, 1 A n. 295, fol. 16r-v

1466 Juli 8,

Bf. Matthias von Speyer bestätigt K.F. den Empfang eines Kommissionsbefehls, in dem er angewiesen wurde, Beweiseide von Mitgliedern des Speyerer Rates entgegenzunehmen. Er habe die ihm benannten Marx zum Lamm, Debolt Borlin und Konrad von Berghausen vor sich nach Udenheim geladen, doch sei es ihm nicht möglich gewesen, den Eid selbst entgegenzunehmen, weshalb er seinen Amtmann Martin von Helmstatt mit der Durchführung der Vernehmung betraut habe. Die Personen seien fristgerecht erschienen und hätten den ihnen auferlegten Eid, das sy der klage Heinrich Holtzapfls in der kayserlichen ladung begriffen, unschuldig seyen, geleistet.[3]

 

StadtA Speyer, 1 A n. 255, fol. 30v-31v; Regg. F. III., H. 17-171, Anm. 1

 

1466 Juli 8, Udenheim

Martin von Helmstatt, Amtmann des Speyerer Bf.s, nimmt als Subdelegat die den Speyerern in ihrer Streitsache mit Heinrich Holzapfel vom Kammergericht auferlegten Beweiseide auf. 

Regg. F. III., H. 17-171, Anm. 1

1466 Juli 12, Speyer

Bürgermeister und Rat der Stadt Speyer fordern von Bischof Matthias die Freilassung ihrer zum Tag von Udenheim abgeordneten und von Eberhard Pfeil gefangen gesetzten Prozeßvertreter.

LA Speyer, F 1, n. 71, fol. 175v-176r; StadtA Speyer, 1 A n. 295, fol. 18r

1466 Juli 17, Köln

Bischof Matthias von Speyer schreibt an Bischof Ulrich von Gurk in gleicher Weise wie an Friedrich III. und Bischof Ulrich von Passau

LA Speyer, F 1, n. 71, fol. 162v

1466 Juli 17, Köln

Bischof Matthias von Speyer unterrichtet seinen Kaplan über die Umstände, die zur Gefangennahme der Speyerer Vertreter in Udenheim führten und schickt Kopien der an Friedrich III., Bischof Ulrich von Passau und Bischof Ulrich von Gurk gerichteten Rechtfertigungsschreiben.[4]

LA Speyer, F 1, n. 71, fol. 162v-163r

 

1466 Juli 17, Köln

Bischof Matthias von Speyer an K.F.: bestätigt den Empfang der kaiserlichen Kommission, aufgrund derer er einen Tag auf den 8. Juli nach Udenheim gesetzt hatte und rechtfertigt das Verhalten seiner amptlute, die die Speyerer Vertreter auf demselben Tag uffgehalten hatten.[5]

 

LA Speyer, F 1, n. 71, fol. 160r-v; StadtA Speyer, 1 A n. 295, fol. 24r-v

 

1466 Juli 17, Köln

Bischof Matthias von Speyer an den römischen Kanzler, Bischof Ulrich von Passau: bestätigt den Empfang der kaiserlichen Kommission, aufgrund derer er einen Tag auf den 8. Juli nach Udenheim gesetzt hatte und rechtfertigt das Verhalten seiner amptlute, die die Speyerer Vertreter auf demselben Tag uffgehalten hatten.

LA Speyer, F 1, n. 71, fol. 161r-162r

1466 August 14, Graz

K.F. unterrichtet Mgf. Karl von Baden über die am Kammergericht verhandelte Streitsache zwischen Heinrich Holzapfel einerseits und Bgm. und Rat der Stadt Speyer andererseits. Im Rahmen des Verfahrens habe das Kammergericht allen Bürgern, die zur Zeit, als Hans von Weingarten d.J. das Dorf Schönburg und die dort ansässigen armen Leute Holzapfels schädigte, Mitglieder des Rates waren, einen Beweiseid auferlegt. Diesen Eid hätten Adam Wißhar, Heinrich Flentzsch und Hans Arnold bislang nicht geleistet. Ebenso sei noch eine Weisung Debolt Borlins, der damals dem Rat nicht angehörte, aufzunehmen. Der Kaiser weist ihn daher an, die genannten Personen innerhalb von 18 Wochen und neun Tagen auf Ersuchen der Speyerer zu laden, Holzapfel rechtzeitig von diesem Termin in Kenntnis zu setzen, die Eide sowie die Aussage Borlins entgegenzunehmen und seinen Bericht darüber dem Kammergericht zuzusenden. Für die Durchführung der Kommission erhält der Mgf. alle erforderlichen Vollmachten.

StadtA Speyer, 1 A n. 255, fol. 41r-42r; StadtA Speyer, 1 A n. 255, fol. 9r-v; StadtA Speyer, 1 A n. 255, fol. 19v-20r; Regg. F. III., H. 17-180; RMB 4, n. 9428

1466 August 16, Wiener Neustadt

K.F. wirft Matthias, erwähltem und bestätigtem Bf. von Speyer Mitverantwortung an der Inhaftierung der Speyerer Ratsmitglieder durch den Stuhlbrüderpropst Eberhard Pfeil vor und gebietet unter Androhung des Entzugs aller Privilegien die Freilassung der Gefangenen.

StadtA Speyer, 1 U, 1466 August 16/d; Harpprecht, Staats-Archiv 1, S. 217-219, n. 40; Lichnowsky, Birk, Habsburg 7, n. 1066; Regg. F. III., H. 17-183

1466 August 20,

Bernhard Fröwis berichtet Bürgermeister und Rat der Stadt Speyer, daß sich Heinrich Holzapfel vor Gericht beschwert habe, daß Hans Arnold, Adam Wißhar und Heinrich Flentzsch den geforderten Eid bislang nocht nicht geleistet hätten. Auf die Forderung Fröwis, Holzapfel solle beweisen, seine Beschwerde diene nicht der Verzögerung des Prozesses, erkärte sich Holzapfel bereit, einen entsprechenden Eid zu leisten. Sonst sei in der Sache Holzapfel nichts weiter geschehen, da K.F. in Graz weile.[6]

StadtA Speyer, 1 A n. 295, fol. 30r-31v

 

1466 Oktober 22,

Bernhard Fröwis erhebt gegenüber Bürgermeister und Rat der Stadt Speyer schwere Vorwürfe gegen Graf Schaffried von Leiningen und Heinrich Holzapfel, die beide verdorben und verucht Männer seien. Konkret wird dem Leininger, der ein grosen anhang in dem gericht habe, Parteilichkeit bei der Zusammensetzung des Kammergerichts vorgeworfen. Dieser habe dafür gesorgt, daß die Speyerer Angelegenheiten groß und hoch angezogen worden seien. Fröwis selbst müsse sogar um Leib und Leben bangen. Weiter ist dem Bericht des Stadtschreibers zu entnehmen:

Zum Eklat war es auf einer Gerichtsverhandlung am 17. Oktober gekommen, auf der sich Bernhard Fröwis und Graf Schaffried von Leiningen gegenseitig der Bestechung und der Lüge bezichtigten. Höhepunkt war die Forderung des Leininger Gafen, Fröwis durch den Fiskal inhaftieren zu lassen, da der Speyerer Vertreter nicht nur seine (Graf Schaffried) Ehre sondern auch die kaiserliche Obrigkeit verletzt habe. Auch ein Schlichtungsversuch durch den Bischof von Passau und ettliche kaiserliche Räte am folgenden Tag, Bernhard Fröwis Sicherheit zu gewähren, scheiterte zunächst an der Haltung Graf Schaffrieds, der für sich und Heinrich Holzapfel eine entsprechende Eidleistung verweigerte. Erst nach weiteren Verhandlungen konnte in gericht beschlossen werden, daß der Leininger die Sicherheit Fröwis' in Wiener Neustadt anerkannte.

StadtA Speyer, 1 A n. 840., fol. 56r-57v

1467 Februar 13,

Die Parteien beschließen vor dem Kammergericht einen Aufschub bis zum kommenden Juni.

StadtA Speyer, 1 A n. 255, fol. 30r-v

1467 Februar 14, Wiener Neustadt[7]

K.F. unterrichtet Bgm. und Rat der Stadt Weißenburg im Elsaß von der am Kammergericht verhandelten Klage Heinrich Holzapfels gegen den Speyerer Hauptmann Hans von Weingarten d.J., dem vorgeworfen worden sei, das Holzapfel gehörende Dorf Schönberg mutwillig beschädigt zu haben. Nach Auffassung des Klägers soll Hans aufgrund dieser Tat den in der Goldenen Bulle und der königlichen Reformation vorgesehenen Strafen verfallen sein. Der Anwalt des Beklagten betonte dagegen, der Sohn oder ein Knecht Holzapfels habe zuvor Swicker von Sickingen im Geleit Pfalzgraf Friedrichs bei Rhein angegriffen und durch einen Pfeilschuß verletzt. Der Täter sei seinerseits den in der Goldenen Bulle sowie der königlichen Reformation vorgesehenen Strafen verfallen und habe von niemandem gehaust oder gehoft werden dürfen. Heinrich Holzapfel habe sich über dieses Recht hinweggesetzt, so daß das Vorgehen Hans' von Weingarten nicht strafbar gewesen sei. Zuletzt habe sich der Anwalt zur Beweiserbringung erboten, die binnen achtzehn Wochen und neun Tagen zu leisten ihm zuletzt von dem Gericht durch Urteil auferlegt worden sei. Der Kaiser befiehlt nun Bgm. und Rat von gerichtz wegen auf Ersuchen des Hans von Weingarten oder seines Anwalts die von diesen benannten Zeugen vor sich zu laden und zu verhören und Heinrich Holzapfel rechtzeitig über den Termin der Vernehmung zu unterrichten, um im Gelegenheit zu geben, Einreden gegen die Zeugen vorzubringen und seine interrogatoria an sie zu richten. Die Aussagen der Zeugen sollen aufgezeichnet und dem Kammergericht zugesandt werden. Zur Durchführung der Kommission werden Bgm. und Rat Weißenburgs ermächtigt, gegen alle Personen, die sich weigern, dem rechten und der warheit zu hylffe Auskunft zu geben, durch die Verhängung von billichen und zymlichen penen zur Aussage zu zwingen. A.m.d.i

HHStA Wien, RHA 1, n. 79   [Text]

 

1467 April 21, Weißenburg

Bgm. und Rat der Stadt Weißenburg laden kraft der ihnen in der Streitsache zwischen Heinrich Holzapfel und Hans von Weingarten erteilten kaiserlichen Kommission Swicker von Sickingen sowie dessen Knechte Heinrich von Odenbach und Sigfried, Schultheiß zu Eberberg auf den 12. Mai zur Vernehmung in ihr Rathaus.

HHStA Wien, RHA 1, n. 79   [Text]

 

1467 April 21, Weißenburg

Kraft der ihnen erteilten Kommission laden Bgm. und Rat der Stadt Weißenburg die ihnen von Heinrich Holzapfel benannten Personen zur Vernehmung auf den 12. Mai (den nehsten dinstag zü nacht, nach unsers herren offarttage, ascensionis zu latin genant) vor sich. 

HHStA Wien, RHA 1, n. 98, fol. 3v-4r   [Text]

1467 April 21, Weißenburg

Bgm. und Rat der Stadt Weißenburg im Elsaß laden in kraft einer kaiserlichen Kommission namentlich genannte Speyerer Bürger auf den 10. Mai 1467 nach Weißenburg zu einem Verhör.

StadtA Speyer, 1 A n. 840., fol. 55r-v   [Text]

1467 April 25, Speyer

Bgm. und Rat der Stadt Speyer bitten Mgf. Karl von Baden, sich der ihm in ihrer Streitsache mit Heinrich Holzapfel erteilten Kommission anzunehmen.

StadtA Speyer, 1 A n. 255, fol. 28r-v; RMB 4, n. 9490

1467 April 30,

Mgf. Karl teilt Bgm. und Rat der Stadt Speyer mit, daß er sich der ihm vom Kaiser übertragenen Aufgabe annehmen wolle.

StadtA Speyer, 1 A n. 255, fol. 28v; RMB 4, n. 9493

1467 Mai 9,

Der von Bgm. und Rat der Stadt Weißenburg (Elsaß) zur Zeugenvernehmung in der Streitsache zwischen Heinrich Holzapfel einerseits und Hans von Weingarten andererseits geladene Nikolaus Krebs von Hassloch teilt mit, aufgrund seiner Verpflichtungen gegenüber Herzog Ludwig (von Pfalz-Veldenz) nicht zu dem auf den 12. Mai angesetzten Verhörtermin nach Weißenburg kommen könne und bittet, sein Fernbleiben zu entschuldigen. Abschrift des Schreibens in dem an das Kammergericht gesandten Bericht des Weißenburger Rates:

HHStA Wien, RHA 1, n. 79 / Abschrift des Schreibens in dem an das Kammergericht gesandten Bericht des Weißenburger Rates

1467 Mai 13, Weißenburg

Vernehmung der durch Heinrich Holzapfel aufgebotenen Zeugen durch Bgm. und Rat der Stadt Weißenburg.

HHStA Wien, RHA 1, 98, fol. 1-45   [Text]

1467 Mai 13, Weißenburg

In Anwesenheit Heinrich Holzapfels vernehmen Bgm. und Rat der Stadt Weißenburg in kraft der ihnen erteilten kaiserlichen Kommission die von Bgm. und Rat der Stadt Speyer sowie Hans von Weingarten  zur Aussage aufgebotenen Zeugen.

HHStA Wien, RHA 1, n. 79   [Text]

1467 Mai 19,

Heinrich Holzapfel bestellt Nikolaus Krebs zu seinem Bevollmächtigten für die Zeugenvernehmung durch Mgf. Karl von Baden.

StadtA Speyer, 1 A n. 255, fol. 27r-28r

1467 Mai 22,

Agnes Blicklin von Lichtenberg, Ehefrau Heinrich Holzapfels, teilt Mgf. Karl von Baden mit, dessen Schreiben erhalten zu haben, in dem ihr Ehemann aufgefordert wird, seinerseits Zeugen zu benennen. Da ihr Mann sich derzeit am kaiserlichen Hof aufhalte und der von ihm bestellte Anwalt seins leibs not halber die Angelegenheit nicht übernehmen könne, bittet sie den Kommissar, daß ihr Hauswirt in diesen dingen nit verkurzt oder versaumbt werde des gebrechs halben.

StadtA Speyer, 1 A 255, fol. 28v-29v; RMB 4, n. 9498

1467 Mai 26, Baden

Mgf. Karl von Baden übersendet Bgm. und Rat der Stadt Speyer das Schreiben der Agnes Blicklin vom 22. Mai 1467. 

RMB 4, n. 9502

1467 Mai 31, Speyer

Kaplan, Dekan und Kapitel des Speyerer Domstifts rechtfertigen gegenüber K.F. ihr Fernbleiben von dem Verhör, zu dem sie Bgm. und Rat der Stadt Weißenburg geladen hatten.

HHStA Wien, RHA 5, fol. 240   [Text]

1467 Juni 23,

Bernhard Fröwis, Stadtschreiber zu Speyer, unterstreicht vor dem Kammergericht seine noch immer bestehende Absicht, in der Streitsache zwischen Heinrich Holzapfel einerseits, Bgm. und Rat der Stadt Speyer sowie Hans von Weingarten andererseits die Aussagen des Grafen Schaffried von Leiningen, Jörgs von Schaumburg, Michel Holzapfel und anderer Personen vorzulegen. Bisher sei eine Vernehmung dieser Zeugen nicht möglich gewesen. Er erwartet jedoch, daß eine Vernehmung noch durchgeführt werden kann und vermeint, das im solichs an seiner erkannten und gegeben zeit nit schaden bringen solle.

Protokoll- und Urteilsbücher des Kammergerichts, G61

1467 Juni 23,

Heinrich Holzapfel übergibt sein attestaciones und weysung, so er wider die statt Speyr und Hannsen von Weingarten geleit hat, in der römischen Kanzlei.

HHStA Wien, RHA 1, 98 / Eintrag auf dem Umschlag des Libells über die Zeugenvernehmung durch den Weißenburger Rat

1467 Juni 26,

Anno domini lxvii, xxvi, menß. Junii ist diß rottel durch den stattschreiber zu Weissemburg in der sach zwischen Hannsen von Weingarten und Heinrichen Holtzapffel in die kayserlich cantzly geantwurt.

HHStA Wien, RHA 1, n. 79 / Notiz auf dem Umschlag des Verhörprotokolls

1467 November 28,

Der Stadtschreiber zu Speyer, Bernhard Fröwis, überträgt Berthold Happ die Vollmacht, die Stadt gegen ihre Prozeßgegner, Graf Schaffried von Leiningen, Graf Kraft von Hohenlohe, Heinrich Holzapfel und Arnold Kleeberg umfassend vor dem Kammergericht zu vertreten.

Protokoll- und Urteilsbücher des Kammergerichts, G82

 



[1].Datierung ergibt sich aus der Kammergerichtsladung in dieser Angelegenheit vom 10. Juni 1465 und dem Brief des Stadtschreibers vom 2. November 1465, in dem Fröwis über den Fortgang des Prozesses berichtet.

[2] Der Inhalt des Briefs wird nicht näher bezeichnet; dürfte aber den Streit der Stadt Speyer und ihres Hauptmanns mit Heinrich Holzapfel zum Gegenstand haben.

[3] Die in Udenheim zur Eidleistung erschienenen Ratsherren wurden anschließend durch den Stuhlbrüderpropst Eberhard Pfeil gefangengenommen. Hintergrund dieser Maßnahme stellte der Konflikt des Kapitels mit dem Kaiser um die Stuhlbrüderpfründen dar. Vgl. dazu Buchner, Stellung, S. 47 ff.

[4] Vgl. auch das Schreiben vom selben Tag an Dr. Johann Geldhaus, in dem Bischof Matthias von Speyer um Unterstützung für seinen Kaplan bittet, der Gelthaus in dieser Angelegenheit vollständig unterrichten soll (LA Speyer, F 1, n. 71, fol. 163r-v).

[5] Bf. Matthias von Speyer spielt damit auf die Gefangennahme der Speyerer Prozeßvertreter am selben Tag in Udenheim an, die mit großer Wahrscheinlichkeit auf Betreiben des Stuhlbrüderpropstes Eberhard Pfeil durchgeführt wurde.

[6] Aus den weiteren Ausführungen Fröwis geht nicht eindeutig hervor, ob es zu der Eidleistung des Heinrich Holzapfels kam.

[7] Nach Regesten 17-199 ist der Ausstellungsort Linz.