Heinrich Holzapfel contra Speyer und Hans von Weingarten d.J.
1465 Juni 10, Wiener Neustadt
K.F. lädt Bürgermeister und Rat der Stadt Speyer sowie deren
Hauptmann Hans von Weingarten d.J. aufgrund der Klage Heinrich Holzapfels von
Herxheim, daß sie unrechtmäßig durch Hans von Weingarten und die Ihren Heinrich
und dessen Armen Leuten zu Schönburg Hab, Gut und Vieh entwendet und darüber
hinaus seine Armen Leute gefangengesetzt haben, auf den 45. Tag nach Erhalt
dieses Briefes bzw. auf den ersten darauf folgenden Gerichtstag vor sich oder
seinen bevollmächtigten Vertreter zu rechtlicher Verantwortung und erklärt, daß
bei Abwesenheit einer Partei auf Erfordern der gehorsamen Seite verhandelt
wird.
Regg. F. III., H. 17-157 / Regest nach; StadtA Speyer, 1 A n. 255,
fol. 2r-v; ; StadtA Speyer, 1 A n. 255, fol. 33r-v; StadtA Speyer, 1 A 229. fol.
63r-v / Abschrift
1465 Juni 10-November 2[1]
Bürgermeister und Rat der Stadt Speyer bevollmächtigen den Speyerer
Stadtschreiber Bernhard Fröwis als Anwalt in ihrer und Hans von Weingartens
d.J. Streitsache gegen Heinrich Holzapfel.
StadtA Speyer, 1 A 229. fol. 75r-v / ergibt sich aus einer Notiz zu
einer undatierten Vollmacht hier fol. 75v
1465 Oktober 16,
Bernhard Fröwis läßt der Stadt Speyer durch Peter Schreier einen
Brief überbringen.[2]
StadtA Speyer, 1 A n. 295, fol. 5r-6v / ergibt sich aus
1465 November 2,
Bernhard Fröwis unterrichtet die Stadt Speyer über den bisherigen
Fortgang des Prozesses und berichtet, daß das Kammergericht bisher noch kein
Urteil gefällt habe.
StadtA Speyer, 1 A n. 295, fol. 5r-6v
1465 November 27 vor,
In der Streitsache zwischen Heinrich Holzapfel und der Stadt Speyer
verfügt das Kammergericht die Erbringung eines Beweiseides durch Bgm. und
Ratsmitglieder, die zum Zeitpunkt des Geschehens im Amt waren.
HHStA Wien, RHA 5, fol. 242 / ergibt sich aus
1465 November 27 , Wiener Neustadt
K.F. beauftragt Bf. Matthias von Speyer, von Speyerer Bürgern den
diesen vom Kammergericht auferlegten Eid entgegenzunehmen.
HHStA Wien, RHA 5, n. 242 / Insert im Bericht des Kommissars vom
29. März 1466; Regg. F. III., H. 17-163
[Text]
1466 März 4,
Bgm. und Rat der Stadt Speyer übergeben Bf. Matthias von Speyer das
kaiserliche Kommissionsmandat vom 27. November 1465.
HHStA Wien, RHA 5, fol. 242 / ergibt sich aus
1466 März 5, Wiener Neustadt
K.F. lädt Hans von Weingarten aufgrund der Klage des Heinrich
Holzapfel vor das Kammergericht.
HHStA Wien, RHA 5, n. 241; Regg. F. III., H. 17-166 [Text]
1466 März 5 nach,
Fragmentarische Zusammenstellung der Argumente des Speyerer Rats
zur Verteidigung der Stadt gegen die von Holzapfel erhobenen Vorwürfe.
StadtA Speyer, 1 A 255,
fol. 44r-v [Text]
1466 März 29, Speyer
Bf. Matthias von Speyer teilt K.F. mit, daß die Speyerer Bürger den
ihnen auferlegten Eid geleistet hätten und übersendet den darüber angefertigten
Bericht.
HHStA Wien, RHA 5, n. 242 [Text]
1466 März 30,
Eine durch die Speyerer Bürgermeister Klaus von Rinckenberg und
Friedrich Fritz sowie den Stadtschreiber und Ratsanwalt, Meister Bernhard
Fröwis eingelegte Appellation von Bürgermeister und Rat der Stadt Speyer in
Anwesenheit von Bischof Matthias von Speyer sowie der Zeugen Peter vom Stein,
Generalvikar und Domherr zu Speyer, Hermann Funk, Dr. in geistlichen Rechten
und Offizial, sowie Johann Weißenburger, Sekretär des Bischofs gegen die
Entscheidung vom 29. März.
StadtA Speyer, 1 A n. 255, fol. 3v-5v / Abschrift eines
Notariatsinstruments des Nikolaus Geißler von Sachsenheim, Kleriker des Wormser
Bistums
1466 Anfang Mai ca.,
K.F. erteilt Bf. Matthias von Speyer in der Streitsache zwischen Heinrich
Holzapfel einerseits und Bgm. und Rat der Stadt Speyer andererseits eine
Kommission zur Entgegennahme eines den Speyerern auferlegten Beweiseides.
Regg. F. III., H. 17-171
1466 Juni 4, Speyer
Der geistliche Richter des Speyerer Bischofs unterrichtet Heinrich
Holzapfel über den auf 11. Juni angesetzten Termin einer Zeugenvernehmung, um
deren Durchführung ihn Vertreter der Stadt Speyer gebeten hatten. Heinrich
soll, sofern ihm daran gelegen sei, die Möglichkeit gegeben werden, Einreden
oder Interrogatoria vorzubringen. Doch soll das Verhör auch ungeachtet seiner
Anwesenheit durchgeführt werden.
HHStA Wien, RHA 1, fol. 88-89r
1466 Juni 4, Speyer
Hans von Schneeberg, Adam Wißhar sowie Eberhart Selbach bitten als
Gesandte von Bgm. und Rat der Stadt Speyer den geistlichen Richter des Speyerer
Bistums in einer vor dem Kaiser und dem kaiserlichen Kammergericht anhängigen
Streitsache mehrere namentlich genannte Personen als Zeugen zu verhören und
über diese Vernehmung auch ihren Streitgegner Heinrich Holzapfel zu
unterrichten.
HHStA Wien, RHA 1, fol. 87r-v
1466 Juni 11, Speyer
Der mit der Beweiserhebung betraute Delegat führt die Untersuchung
durch und teilt das Ergebnis dem Kammergericht mit.
HHStA Wien, RHA 1, fol. 87r ff
[Text]
1466 Juli 8,
Friedrich Fritz, Marx zum Lamm, Hans Meurer, Debolt Borlin und
Konrad von Berghausen berichten von der Gefangennahme in Udenheim durch
Eberhard Pfeil.
StadtA Speyer, 1 A n. 295, fol. 16r-v
1466 Juli 8,
Bf. Matthias von Speyer bestätigt K.F. den
Empfang eines Kommissionsbefehls, in dem er angewiesen wurde, Beweiseide von
Mitgliedern des Speyerer Rates entgegenzunehmen. Er habe die ihm benannten Marx
zum Lamm, Debolt Borlin und Konrad von Berghausen vor sich nach Udenheim
geladen, doch sei es ihm nicht möglich gewesen, den Eid selbst
entgegenzunehmen, weshalb er seinen Amtmann Martin von Helmstatt mit der
Durchführung der Vernehmung betraut habe. Die Personen seien fristgerecht
erschienen und hätten den ihnen auferlegten Eid, das sy der klage Heinrich
Holtzapfls in der kayserlichen ladung begriffen, unschuldig seyen,
geleistet.[3]
1466 Juli 8, Udenheim
Martin von Helmstatt, Amtmann des Speyerer Bf.s, nimmt als
Subdelegat die den Speyerern in ihrer Streitsache mit Heinrich Holzapfel vom
Kammergericht auferlegten Beweiseide auf.
Regg. F. III., H. 17-171, Anm. 1
1466 Juli 12, Speyer
Bürgermeister und Rat der Stadt Speyer fordern von Bischof Matthias
die Freilassung ihrer zum Tag von Udenheim abgeordneten und von Eberhard Pfeil
gefangen gesetzten Prozeßvertreter.
LA Speyer, F 1, n. 71, fol. 175v-176r; StadtA Speyer, 1 A n. 295,
fol. 18r
1466 Juli 17, Köln
Bischof Matthias von Speyer schreibt an Bischof Ulrich von Gurk in
gleicher Weise wie an Friedrich III. und Bischof Ulrich von Passau
LA Speyer, F 1, n. 71, fol. 162v
1466 Juli 17, Köln
Bischof Matthias von Speyer unterrichtet seinen Kaplan über die
Umstände, die zur Gefangennahme der Speyerer Vertreter in Udenheim führten und
schickt Kopien der an Friedrich III., Bischof Ulrich von Passau und Bischof
Ulrich von Gurk gerichteten Rechtfertigungsschreiben.[4]
LA Speyer, F 1, n. 71, fol. 162v-163r
1466 Juli 17, Köln
Bischof Matthias von Speyer an K.F.: bestätigt den Empfang der
kaiserlichen Kommission, aufgrund derer er einen Tag auf den 8. Juli nach
Udenheim gesetzt hatte und rechtfertigt das Verhalten seiner amptlute, die die Speyerer
Vertreter auf demselben Tag uffgehalten hatten.[5]
1466 Juli 17, Köln
Bischof Matthias von Speyer an den römischen Kanzler, Bischof
Ulrich von Passau: bestätigt den Empfang der kaiserlichen Kommission, aufgrund
derer er einen Tag auf den 8. Juli nach Udenheim gesetzt hatte und rechtfertigt
das Verhalten seiner amptlute, die die Speyerer Vertreter auf demselben Tag uffgehalten
hatten.
LA Speyer, F 1, n. 71, fol. 161r-162r
1466 August 14, Graz
K.F. unterrichtet Mgf. Karl von Baden über die am Kammergericht
verhandelte Streitsache zwischen Heinrich Holzapfel einerseits und Bgm. und Rat
der Stadt Speyer andererseits. Im Rahmen des Verfahrens habe das Kammergericht
allen Bürgern, die zur Zeit, als Hans von Weingarten d.J. das Dorf Schönburg
und die dort ansässigen armen Leute Holzapfels schädigte, Mitglieder des Rates
waren, einen Beweiseid auferlegt. Diesen Eid hätten Adam Wißhar, Heinrich
Flentzsch und Hans Arnold bislang nicht geleistet. Ebenso sei noch eine Weisung
Debolt Borlins, der damals dem Rat nicht angehörte, aufzunehmen. Der Kaiser
weist ihn daher an, die genannten Personen innerhalb von 18 Wochen und neun
Tagen auf Ersuchen der Speyerer zu laden, Holzapfel rechtzeitig von diesem
Termin in Kenntnis zu setzen, die Eide sowie die Aussage Borlins
entgegenzunehmen und seinen Bericht darüber dem Kammergericht zuzusenden. Für
die Durchführung der Kommission erhält der Mgf. alle erforderlichen
Vollmachten.
StadtA Speyer, 1 A n. 255, fol. 41r-42r; StadtA Speyer, 1 A n. 255,
fol. 9r-v; StadtA Speyer, 1 A n. 255, fol. 19v-20r; Regg. F. III., H. 17-180;
RMB 4, n. 9428
1466 August 16, Wiener Neustadt
K.F. wirft Matthias, erwähltem und bestätigtem Bf. von Speyer
Mitverantwortung an der Inhaftierung der Speyerer Ratsmitglieder durch den
Stuhlbrüderpropst Eberhard Pfeil vor und gebietet unter Androhung des Entzugs
aller Privilegien die Freilassung der Gefangenen.
StadtA Speyer, 1 U, 1466 August 16/d; Harpprecht, Staats-Archiv 1,
S. 217-219, n. 40; Lichnowsky, Birk, Habsburg 7, n. 1066; Regg. F. III., H.
17-183
1466 August 20,
Bernhard Fröwis berichtet Bürgermeister und Rat der Stadt Speyer,
daß sich Heinrich Holzapfel vor Gericht beschwert habe, daß Hans Arnold, Adam
Wißhar und Heinrich Flentzsch den geforderten Eid bislang nocht nicht geleistet
hätten. Auf die Forderung Fröwis, Holzapfel solle beweisen, seine Beschwerde
diene nicht der Verzögerung des Prozesses, erkärte sich Holzapfel bereit, einen
entsprechenden Eid zu leisten. Sonst sei in der Sache Holzapfel nichts weiter
geschehen, da K.F. in Graz weile.[6]
StadtA Speyer, 1 A n. 295, fol. 30r-31v
1466 Oktober 22,
Bernhard Fröwis erhebt gegenüber Bürgermeister und Rat der Stadt Speyer
schwere Vorwürfe gegen Graf Schaffried von Leiningen und Heinrich Holzapfel,
die beide verdorben und verucht Männer seien. Konkret wird dem
Leininger, der ein grosen anhang in dem gericht habe, Parteilichkeit bei
der Zusammensetzung des Kammergerichts vorgeworfen. Dieser habe dafür gesorgt,
daß die Speyerer Angelegenheiten groß und hoch angezogen worden
seien. Fröwis selbst müsse sogar um Leib und Leben bangen. Weiter ist dem
Bericht des Stadtschreibers zu entnehmen:
Zum Eklat war es auf einer Gerichtsverhandlung am 17. Oktober
gekommen, auf der sich Bernhard Fröwis und Graf Schaffried von Leiningen
gegenseitig der Bestechung und der Lüge bezichtigten. Höhepunkt war die
Forderung des Leininger Gafen, Fröwis durch den Fiskal inhaftieren zu lassen,
da der Speyerer Vertreter nicht nur seine (Graf Schaffried) Ehre sondern auch
die kaiserliche Obrigkeit verletzt habe. Auch ein Schlichtungsversuch durch den
Bischof von Passau und ettliche kaiserliche Räte am folgenden Tag, Bernhard
Fröwis Sicherheit zu gewähren, scheiterte zunächst an der Haltung Graf
Schaffrieds, der für sich und Heinrich Holzapfel eine entsprechende Eidleistung
verweigerte. Erst nach weiteren Verhandlungen konnte in gericht beschlossen
werden, daß der Leininger die Sicherheit Fröwis' in Wiener Neustadt anerkannte.
StadtA Speyer, 1 A n. 840., fol. 56r-57v
1467 Februar 13,
Die Parteien beschließen vor dem Kammergericht einen Aufschub bis
zum kommenden Juni.
StadtA Speyer, 1 A n. 255, fol. 30r-v
1467 Februar 14, Wiener Neustadt[7]
K.F. unterrichtet Bgm. und Rat der Stadt Weißenburg im Elsaß von
der am Kammergericht verhandelten Klage Heinrich Holzapfels gegen den Speyerer
Hauptmann Hans von Weingarten d.J., dem vorgeworfen worden sei, das Holzapfel
gehörende Dorf Schönberg mutwillig beschädigt zu haben. Nach Auffassung des
Klägers soll Hans aufgrund dieser Tat den in der Goldenen Bulle und der
königlichen Reformation vorgesehenen Strafen verfallen sein. Der Anwalt des
Beklagten betonte dagegen, der Sohn oder ein Knecht Holzapfels habe zuvor
Swicker von Sickingen im Geleit Pfalzgraf Friedrichs bei Rhein angegriffen und
durch einen Pfeilschuß verletzt. Der Täter sei seinerseits den in der Goldenen
Bulle sowie der königlichen Reformation vorgesehenen Strafen verfallen und habe
von niemandem gehaust oder gehoft werden dürfen. Heinrich Holzapfel habe sich
über dieses Recht hinweggesetzt, so daß das Vorgehen Hans' von Weingarten nicht
strafbar gewesen sei. Zuletzt habe sich der Anwalt zur Beweiserbringung
erboten, die binnen achtzehn Wochen und neun Tagen zu leisten ihm zuletzt von
dem Gericht durch Urteil auferlegt worden sei. Der Kaiser befiehlt nun Bgm. und
Rat von gerichtz wegen auf Ersuchen des Hans von Weingarten oder seines Anwalts
die von diesen benannten Zeugen vor sich zu laden und zu verhören und Heinrich
Holzapfel rechtzeitig über den Termin der Vernehmung zu unterrichten, um im
Gelegenheit zu geben, Einreden gegen die Zeugen vorzubringen und seine
interrogatoria an sie zu richten. Die Aussagen der Zeugen sollen aufgezeichnet
und dem Kammergericht zugesandt werden. Zur Durchführung der Kommission werden
Bgm. und Rat Weißenburgs ermächtigt, gegen alle Personen, die sich weigern, dem
rechten und der warheit zu hylffe Auskunft zu geben, durch die Verhängung von
billichen und zymlichen penen zur Aussage zu zwingen. A.m.d.i
HHStA Wien, RHA 1, n. 79 [Text]
1467 April 21, Weißenburg
Bgm. und Rat der Stadt Weißenburg laden kraft der ihnen in der
Streitsache zwischen Heinrich Holzapfel und Hans von Weingarten erteilten
kaiserlichen Kommission Swicker von Sickingen sowie dessen Knechte Heinrich von
Odenbach und Sigfried, Schultheiß zu Eberberg auf den 12. Mai zur Vernehmung in
ihr Rathaus.
HHStA Wien, RHA 1, n. 79 [Text]
1467 April 21, Weißenburg
Kraft der ihnen erteilten Kommission laden Bgm. und Rat der Stadt
Weißenburg die ihnen von Heinrich Holzapfel benannten Personen zur Vernehmung
auf den 12. Mai (den nehsten dinstag zü nacht, nach unsers herren offarttage,
ascensionis zu latin genant) vor sich.
HHStA Wien, RHA 1, n. 98, fol. 3v-4r [Text]
1467 April 21, Weißenburg
Bgm. und Rat der Stadt Weißenburg im Elsaß laden in kraft einer
kaiserlichen Kommission namentlich genannte Speyerer Bürger auf den 10. Mai
1467 nach Weißenburg zu einem Verhör.
StadtA Speyer, 1 A n.
840., fol. 55r-v [Text]
1467 April 25, Speyer
Bgm. und Rat der Stadt Speyer bitten Mgf. Karl von Baden, sich der
ihm in ihrer Streitsache mit Heinrich Holzapfel erteilten Kommission
anzunehmen.
StadtA Speyer, 1 A n.
255, fol. 28r-v; RMB 4, n. 9490
1467 April 30,
Mgf. Karl teilt Bgm. und Rat der Stadt Speyer mit, daß er sich der
ihm vom Kaiser übertragenen Aufgabe annehmen wolle.
StadtA Speyer, 1 A n. 255, fol. 28v; RMB
4, n. 9493
1467 Mai 9,
Der von Bgm. und Rat der Stadt Weißenburg (Elsaß) zur
Zeugenvernehmung in der Streitsache zwischen Heinrich Holzapfel einerseits und
Hans von Weingarten andererseits geladene Nikolaus Krebs von Hassloch teilt
mit, aufgrund seiner Verpflichtungen gegenüber Herzog Ludwig (von
Pfalz-Veldenz) nicht zu dem auf den 12. Mai angesetzten Verhörtermin nach
Weißenburg kommen könne und bittet, sein Fernbleiben zu entschuldigen.
Abschrift des Schreibens in dem an das Kammergericht gesandten Bericht des
Weißenburger Rates:
HHStA Wien, RHA 1, n. 79 / Abschrift des Schreibens in dem an das
Kammergericht gesandten Bericht des Weißenburger Rates
1467 Mai 13, Weißenburg
Vernehmung der durch Heinrich Holzapfel aufgebotenen Zeugen durch
Bgm. und Rat der Stadt Weißenburg.
HHStA Wien, RHA 1, 98, fol. 1-45
[Text]
1467 Mai 13, Weißenburg
In Anwesenheit Heinrich Holzapfels vernehmen Bgm. und Rat der Stadt
Weißenburg in kraft der ihnen erteilten kaiserlichen Kommission die von Bgm.
und Rat der Stadt Speyer sowie Hans von Weingarten zur Aussage aufgebotenen Zeugen.
HHStA Wien, RHA 1, n. 79 [Text]
1467 Mai 19,
Heinrich Holzapfel bestellt Nikolaus Krebs zu seinem
Bevollmächtigten für die Zeugenvernehmung durch Mgf. Karl von Baden.
StadtA Speyer, 1 A n. 255, fol. 27r-28r
1467 Mai 22,
Agnes Blicklin von Lichtenberg, Ehefrau Heinrich Holzapfels, teilt
Mgf. Karl von Baden mit, dessen Schreiben erhalten zu haben, in dem ihr Ehemann
aufgefordert wird, seinerseits Zeugen zu benennen. Da ihr Mann sich derzeit am
kaiserlichen Hof aufhalte und der von ihm bestellte Anwalt seins leibs not halber
die Angelegenheit nicht übernehmen könne, bittet sie den Kommissar, daß ihr
Hauswirt in diesen dingen nit verkurzt oder versaumbt werde des gebrechs
halben.
StadtA Speyer, 1 A 255, fol. 28v-29v;
RMB 4, n. 9498
1467 Mai 26, Baden
Mgf. Karl von Baden übersendet Bgm. und Rat der Stadt Speyer das
Schreiben der Agnes Blicklin vom 22. Mai
1467.
RMB 4, n. 9502
1467 Mai 31, Speyer
Kaplan, Dekan und Kapitel des Speyerer Domstifts rechtfertigen
gegenüber K.F. ihr Fernbleiben von dem Verhör, zu dem sie Bgm. und Rat der
Stadt Weißenburg geladen hatten.
HHStA Wien, RHA 5, fol. 240
[Text]
1467 Juni 23,
Bernhard Fröwis, Stadtschreiber zu Speyer, unterstreicht vor dem
Kammergericht seine noch immer bestehende Absicht, in der Streitsache zwischen
Heinrich Holzapfel einerseits, Bgm. und Rat der Stadt Speyer sowie Hans von
Weingarten andererseits die Aussagen des Grafen Schaffried von Leiningen, Jörgs
von Schaumburg, Michel Holzapfel und anderer Personen vorzulegen. Bisher sei
eine Vernehmung dieser Zeugen nicht möglich gewesen. Er erwartet jedoch, daß
eine Vernehmung noch durchgeführt werden kann und vermeint, das im
solichs an seiner erkannten und gegeben zeit nit schaden bringen solle.
Protokoll- und Urteilsbücher des Kammergerichts, G61
1467 Juni 23,
Heinrich Holzapfel übergibt sein attestaciones und weysung, so er wider die
statt Speyr und Hannsen von Weingarten geleit hat, in der römischen Kanzlei.
HHStA Wien, RHA 1, 98 / Eintrag auf dem Umschlag des Libells über
die Zeugenvernehmung durch den Weißenburger Rat
1467 Juni 26,
Anno domini lxvii, xxvi, menß. Junii ist diß rottel
durch den stattschreiber zu Weissemburg in der sach zwischen Hannsen von
Weingarten und Heinrichen Holtzapffel in die kayserlich cantzly geantwurt.
HHStA Wien, RHA 1, n. 79 / Notiz auf dem Umschlag des
Verhörprotokolls
1467 November 28,
Der Stadtschreiber zu Speyer, Bernhard Fröwis, überträgt Berthold
Happ die Vollmacht, die Stadt gegen ihre Prozeßgegner, Graf Schaffried von
Leiningen, Graf Kraft von Hohenlohe, Heinrich Holzapfel und Arnold Kleeberg
umfassend vor dem Kammergericht zu vertreten.
Protokoll- und Urteilsbücher des Kammergerichts, G82
[1].Datierung ergibt sich aus der Kammergerichtsladung in dieser Angelegenheit vom 10. Juni 1465 und dem Brief des Stadtschreibers vom 2. November 1465, in dem Fröwis über den Fortgang des Prozesses berichtet.
[2] Der Inhalt des Briefs wird nicht näher bezeichnet; dürfte aber den Streit der Stadt Speyer und ihres Hauptmanns mit Heinrich Holzapfel zum Gegenstand haben.
[3] Die in Udenheim zur Eidleistung erschienenen Ratsherren wurden anschließend durch den Stuhlbrüderpropst Eberhard Pfeil gefangengenommen. Hintergrund dieser Maßnahme stellte der Konflikt des Kapitels mit dem Kaiser um die Stuhlbrüderpfründen dar. Vgl. dazu Buchner, Stellung, S. 47 ff.
[4] Vgl. auch das Schreiben vom selben Tag an Dr. Johann Geldhaus, in dem Bischof Matthias von Speyer um Unterstützung für seinen Kaplan bittet, der Gelthaus in dieser Angelegenheit vollständig unterrichten soll (LA Speyer, F 1, n. 71, fol. 163r-v).
[5] Bf. Matthias von Speyer spielt damit auf die Gefangennahme der Speyerer Prozeßvertreter am selben Tag in Udenheim an, die mit großer Wahrscheinlichkeit auf Betreiben des Stuhlbrüderpropstes Eberhard Pfeil durchgeführt wurde.
[6] Aus den weiteren Ausführungen Fröwis geht nicht eindeutig hervor, ob es zu der Eidleistung des Heinrich Holzapfels kam.
[7] Nach Regesten 17-199 ist der Ausstellungsort Linz.